Berufsmatura
Berufsmaturität
Die Berufsmaturität basiert auf einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis und einer vertieften und erweiterten Allgemeinbildung, sie ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu einer Fachhochschule.
Die Revision der Berufsmaturitätsverordnung betrifft die Ausweitung der Berufsmaturität auf die neuen Bereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst. Die neue Verordnung soll im Jahr 2008 stehen.
Folgende Richtungen der Berufsmaturität sind möglich:
«technisch», «kaufmännisch», «gestalterisch», «gewerblich», «naturwissenschaftlich», «gesundheitlich» und «sozial».
Die Rahmenlehrpläne der einzelnen Richtungen bilden die Grundlage für die Lehrpläne an den Berufsmaturitätsschulen.
Die Berufsmaturität kann wie folgt erworben werden:
- integriert in eine beruflichen Grundbildung
- an einer Handelsmittelschule oder in einer Lehrwerkstätte
- oder nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (Vollzeit oder berufsbegleitend)
Nach abgeschlossener Grundbildung kann die Berufsmaturität auch ohne den Besuch eines anerkannten Ausbildungsgangs mit einer eidgenössischen Prüfung erworben werden.
Die Zulassung an universitäre Hochschulen ist über eine Ergänzungsprüfung möglich (Passerelle Berufsmaturität/ Hochschule).
Gesetzliche Grundlagen:
- Eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis Art. 39 BBT
Siehe auch: Website BBT
