Qualifikation
Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) wird in der Verordnung über die berufliche Grundbildung aufgeführt und im Bildungsplan konkretisiert.
önnen die berufliche Grundbildung in alternativen Verfahren nachholen. Die Nachholbildung als solche und/oder das definierte Qualifikationsverfahren für diese Personengruppe sollen in die Bildungsverordnung des jeweiligen Berufes integriert werden.
Als andere Qualifikationsverfahren gelten Verfahren, die nicht als Regelverfahren in den Bildungserlassen (Grundbildung und höhere Berufsbildung) festgelegt, aber geeignet sind, die erforderlichen Qualifikationen festzustellen.
Die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) werden in den folgenden Fällen mit Fragen zu anderen Qualifikationsverfahren konfrontiert:
- Bei der Ausarbeitung von Bildungsverordnungen für die berufliche Grundbildung und bei der Ausarbeitung von Bildungserlassen für die höhere Berufsbildung. Die Frage lautet, ob andere Qualifikationsverfahren für besondere Personengruppen standardisiert und in den Bildungserlassen geregelt werden sollen.
- Andere Qualifikationsverfahren sind durch das BBT zu genehmigen. Das Genehmigungsverfahren und der Einbezug der zuständigen OdA sind noch zu regeln.
- Bei der Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen und Beratungsangeboten sind die Prüfungsorgane der zuständigen OdA (bzw. deren Expertinnen und Experten) vor Ort mit einzubeziehen
Die OdA fordern im Zusammenhang mit andern Qualifikationsverfahren:
- ein koordiniertes Vorgehen unter Einbezug aller Verbundpartner
- landesweit vergleichbare und arbeitsmarktbezogene Qualifikationen
- die Schaffung eines Referenzrahmens für die Genehmigung anderer Qualifikationsverfahren durch das BBT sowie für die Umsetzung von anderen Qualifikationsverfahren.
Gesetzliche Grundlagen:
- Förderung der Durchlässigkeit Art. 9 BBG,
- Prüfungen und andere Qualifikationsverfahren/Anforderungen an Qualifikationsverfahren Art. 33 und 34 BBG,
- Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen Art. 4 BBV ,
- Anforderungen an Qualifikationsverfahren/Andere Qualifikationsverfahren/Besondere Zulassungsvoraussetzungen
Art. 30, 31 und 32 BBV
Siehe auch: Der Kopenhagen-Prozess
