Zusammenarbeit
Berufsbildung ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Gemeinsam setzen sich die drei Partner für eine qualitativ hoch stehende Berufsbildung mit einem ausreichenden Lehrstellenangebot ein. Die Verbundpartnerschaft ist im neuen Berufsbildungsgesetz verankert (Art. 1 BBG und Art. 1 BBV) und gilt als Arbeitsprinzip für die Reformarbeiten. Das Nebeneinander von verschiedenen Organisationen der Arbeitswelt ist noch kein funktionierendes Netzwerk. Es braucht Strukturen, damit eine Zusammenarbeit überhaupt erst möglich wird und damit gemeinsame Verhandlungspositionen aufgebaut werden können. Nur so können sie gegenüber Bund und Kantonen als anerkannte und starke Partner wahrgenommen werden.
- Die Anpassung der einzelnen Bestimmungen an den breiter gewordenen Geltungsbereich hat zu zahlreichen sprachlichen und inhaltlichen Neuerungen geführt. Zudem führt die offene Gestaltung der Berufsbildungsverordnung dazu, dass in der konkreten Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt laufend neue Standards für den Vollzug entstehen. Die daraus resultierenden Unsicherheiten erfordern eine intensive Information und Koordination aller betroffenen Kreise.
- Bei der Vernehmlassung zur neuen Berufsbildungsverordnung äusserten die Kantone das Gefühl, sie hätten die Hauptlast der Berufsbildung zu bezahlen, über die der Bund und die Verbände befänden. Die Organisationen der Arbeitswelt ihrerseits führten eine zu grosse Regelungsgewalt bei den Kantonen ins Feld. Diese gegenseitigen Befürchtungen zeigen die Notwendigkeit, im Rahmen der Umsetzung gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und eine echte Kooperationskultur zwischen gleichwertigen Partnern im Rahmen der vom Gesetz vorgesehenen Zuständigkeitsordnung zu entwickeln.
- Kantone und Organisationen der Arbeitsweit der Westschweiz wollen, dass nebst den gesamtschweizerisch tätigen Organisationen auch regionale mitwirken können. Demgegenüber befürchten schweizweit tätige Organisationen und Firmen eine zu starke Regionalisierung. Dies hätte erhöhte Kosten und Organisationsaufwand bei den Verbänden und erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Kantonen zur Folge. Transparenz, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit (auch international) müssen im Interesse der Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen unbedingt erhalten werden, dies erfordert eine enge Kooperation zwischen den Sprachregionen.
- Berufsbildungsaufgaben werden noch immer vorwiegend im Milizsystem wahrgenommen. Dabei stossen die Verbände zunehmend an die Grenze des im Milizsystem Leistbaren. Aus diesem Grund muss das Netzwerk der schweizerischen Verbände mit seinen sprachregionalen und kantonalen Organisationen innerhalb der einzelnen Berufsfelder und berufsfeldübergreifend gestärkt werden. Ziel ist die Aufrechterhaltung des notwendigen Experten- und Prozesswissens.
Gesetzliche Grundlagen:
- Grundsatz Art. 1 BBG
- Zusammenarbeit Art. 1 BBV
